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JuraForum.deLexikonWWarenverkehrsfreiheit in der EU 

Warenverkehrsfreiheit in der EU

Lexikon


Erklärung

Die Warenverkehrsfreiheit ist eine der Grundfreiheiten in der EU.

Waren sind bewegliche Sachen mit kommerziellem Wert und entsprechende Rechte. Neben Waren aus den Mitgliedstaaten selbst erfasst der Warenbegriff i.S. der Warenverkehrsfreiheit auch Drittlandswaren, die sich in den Mitgliedstaaten rechtmäßig im freien Warenverkehr befinden.

Die Freiheit des Warenverkehrs wird innerhalb der Europäischen Union verwirklicht durch

  • die Zollunion
  • das Verbot der mengenmäßigen Beschränkung von Ein- und Ausfuhren, bzw. sonstiger Handelshemmnisse mit der gleichen Wirkung
  • eine gemeinsame Handelspolitik

Sonstige Handelshemmnisse mit der gleichen Wirkung sind alle Handelsregelungen der Mitgliedstaaten, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Dassonville-Formel).

Die Warenverkehrsfreiheit kann gemäß Art. 36 AEUV aus folgenden Gründen eingeschränkt werden:

  • öffentliche Sittlichkeit
  • Ordnung und Sicherheit
  • Schutz der Gesundheit
  • Schutz des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen
  • Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichen oder archäologischem Wert
  • Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums

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