JuraForum.de > Lexikon > W > Warenverkehrsfreiheit in der EU
Die Warenverkehrsfreiheit ist eine der Grundfreiheiten in der EU.
Waren sind bewegliche Sachen mit kommerziellem Wert und entsprechende Rechte. Neben Waren aus den Mitgliedstaaten selbst erfasst der Warenbegriff i.S. der Warenverkehrsfreiheit auch Drittlandswaren, die sich in den Mitgliedstaaten rechtmäßig im freien Warenverkehr befinden.
Die Freiheit des Warenverkehrs wird innerhalb der Europäischen Union verwirklicht durch
Sonstige Handelshemmnisse mit der gleichen Wirkung sind alle Handelsregelungen der Mitgliedstaaten, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Dassonville-Formel).
Die Warenverkehrsfreiheit kann gemäß Art. 36 AEUV aus folgenden Gründen eingeschränkt werden:
Art. 28 f. AEUV
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