JuraForum.de > Lexikon > W > Wahlschuld
Wahlmöglichkeit der Leistung.
Als Wahlschuld wird die Möglichkeit des Gläubigers oder des Schuldners bezeichnet, die Leistung aus mehreren Leistungsmöglichkeiten auszuwählen.
§§ 262 - 265 BGB
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