JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungsverfahren - förmlich
Im Vergleich zum (allgemeinen) Verwaltungsverfahren strengeren Förmlichkeiten unterworfenes Verwaltungsverfahren.
Die Vorschriften des nichtförmlichen (allgemeinen) Verwaltungsverfahren gelten auch für das förmliche Verwaltungsverfahren, wenn die § 63 - 71 VwVfG keine abweichenden Regelungen enthalten.
Abweichungen ergeben sich insbesondere in folgenden Punkten:
§ 63 - 71 VwVfG
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