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Verwaltungsträger

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Erklärung

Gesamtheit der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung

Die mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung verteilt sich auf die verschiedenen Träger der Verwaltung.

Verwaltungsträger selbst sind rechtsfähig, aber nicht handlungsfähig. Die Handlungsfähigkeit steht nur den Organen des jeweiligen Verwaltungsträgers zu, die wiederum selbst nicht rechtsfähig sind.

Die Teilrechtsfähigkeit eines Verwaltungsträgers ist ausreichend.

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