JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungskompetenzen
Zuständigkeit zur Ausführung der Gesetze.
Die Zuständigkeit der Verwaltung zur Ausführung der Gesetze ist aus Gründen der Rechtssicherheit ausschließlich geregelt.
Es gibt fünf verschiedene Verwaltungskompetenzen, nach denen sich u.a. die Befugnisse des Bundes gegenüber den Ländern bestimmen:
Es besteht ein Typenzwang der Verwaltungskompetenzen: Jede Ausführung von Gesetzen bzw. jede Verwaltungstätigkeit muss einer dieser Verwaltungskompetenzen zuzuordnen sein.
Art. 30 GG
Art. 83 - 91b GG
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