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JuraForum.deLexikonVVerwaltungskompetenzen 

Verwaltungskompetenzen

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Erklärung

Zuständigkeit zur Ausführung der Gesetze.

Die Zuständigkeit der Verwaltung zur Ausführung der Gesetze ist aus Gründen der Rechtssicherheit ausschließlich geregelt.

Es gibt fünf verschiedene Verwaltungskompetenzen, nach denen sich u.a. die Befugnisse des Bundes gegenüber den Ländern bestimmen:

  • Landesgesetze: Die landeseigene Verwaltung (Art. 30 GG).
  • Bundesgesetze:
    2.
    Die bundeseigene Verwaltung durch Bundesbehörden (Art. 86 GG).
    3.
    Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder im Auftrag des Bundes (Bundesauftragsverwaltung, Art. 85 GG).
    4.
    Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder als eigene Angelegenheit (Landeseigener Vollzug von Bundesgesetzen, Art. 83 GG).
  • Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a, b GG).

Es besteht ein Typenzwang der Verwaltungskompetenzen: Jede Ausführung von Gesetzen bzw. jede Verwaltungstätigkeit muss einer dieser Verwaltungskompetenzen zuzuordnen sein.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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