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Verwaltungshelfer

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Erklärung

Assistent einer Behörde bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben.

Kennzeichnend für den Verwaltungshelfer ist, dass er nicht selbstständig im eigenen Namen, sondern nur aushelfend für die Behörde tätig wird. Er handelt somit nicht hoheitlich, seine Arbeit wird der Behörde zugerechnet, für die er tätig geworden ist.

Beispiele:

Abschleppunternehmen, Schülerlotse.

Geltendmachung von Ansprüchen:

Ansprüche sind direkt gegen die anweisende Behörde zu stellen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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