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JuraForum.deLexikonVVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Verfahren 

Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Verfahren

Lexikon


Erklärung

Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist in den §§ 54-123 VwGO geregelt. Diese enthalten allgemeine Verfahrensvorschriften (Abschnitt 7), besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (Abschnitt 8) sowie einen eigenen Regelungsabschnitt für das Verfahren im ersten Rechtszug, für Urteilsarten und andere Entscheidungen (Abschnitte 9 u. 10) und für den Erlass einstweiliger Anordnungen (Abschnitt 11).

Viele allgemeine Verfahrensvorschriften der VwGO ähneln denen des Verwaltungsverfahrens. Dies gilt vor allem für

  • die Beteiligtenfähigkeit, die Prozessfähigkeit, die Beteiligten am Verfahren (§§ 61 - 63 VwGO),
  • die Fristen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 57 f., 60 VwGO),
  • die Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen (Untersuchungsgrundsatz, § 86 Abs. 1 S. 1 u. 3 VwGO und Erörterungspflicht, § 104 Abs. 1 VwGO),
  • die Anhörungspflicht (§ 108 Abs. 2 VwGO; Anhörung) und
  • das Recht auf Akteneinsicht (§ 100 Abs. 1 VwGO; Akteneinsicht - Verwaltungsrecht).

Weitere Ausführungen zum Verfahren (jeweils den Abschnitten des 2. Teils der VwGO zugeordnet):

  • Abschnitt 7: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Beteiligtenfähigkeit - Verwaltungsprozess, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit - Verwaltungsprozess, Beiladung
  • Abschnitt 8: Widerspruch - Verwaltungsverfahren
  • Abschnitt 9: Gerichtsbescheid, Beweislast im Verwaltungsprozess, Untersuchungsgrundsatz, Dispositionsmaxime, Klageänderung, Klagerücknahme, Rechtshängigkeit
  • Abschnitt 10: Glaubhaftmachung, Rechtskraft - Verwaltungsprozess

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