JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Verfahren
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist in den §§ 54-123 VwGO geregelt. Diese enthalten allgemeine Verfahrensvorschriften (Abschnitt 7), besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (Abschnitt 8) sowie einen eigenen Regelungsabschnitt für das Verfahren im ersten Rechtszug, für Urteilsarten und andere Entscheidungen (Abschnitte 9 u. 10) und für den Erlass einstweiliger Anordnungen (Abschnitt 11).
Viele allgemeine Verfahrensvorschriften der VwGO ähneln denen des Verwaltungsverfahrens. Dies gilt vor allem für
Weitere Ausführungen zum Verfahren (jeweils den Abschnitten des 2. Teils der VwGO zugeordnet):
§§ 54-123 VwGO
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