( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonVVerwaltungsakt - zustimmungsbedürftig 

Verwaltungsakt - zustimmungsbedürftig

Lexikon


Erklärung

Verwaltungsakt, der erst nach der Mitwirkung des Adressaten wirksam wird

Allgemein:

Der Erlass bestimmter Verwaltungsakte erfordert die Zustimmung des Betroffenen, die in den meisten Fällen konkludent durch den Antrag erklärt wird. Das Zustimmungserfordernis ändert nichts an der Rechtsnatur des Verwaltungsaktes als einseitige Regelung.

Inhaltlich bleibt es bei einer einseitigen Regelung, der Adressat kann keinen Einfluss nehmen.

Beispiele:

Beamtenernennung, Einbürgerung, Immatrikulation.

Folgen fehlender Zustimmung:

Erlässt die Behörde einen Verwaltungsakt, ohne dass die Zustimmung des Adressaten vorliegt, ist der Verwaltungsakt schwebend unwirksam.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungsakt-zustimmungsbeduerftig

© "Verwaltungsakt - zustimmungsbedürftig" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN