JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungsakt - Gebiet des öffentlichen Rechts
Begrenzung der Verwaltungsaktbefugnis:
Die Verwaltung kann eine Maßnahme in der Form des Verwaltungsaktes nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen.
Die Abgrenzung entspricht der allgemeinen Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht.
§ 35 VwVfG
§§ 28 ff VwVfG
§ 118 AO
§ 31 SGB X
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