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JuraForum.deLexikonVVerwaltungsakt - Gebiet des öffentlichen Rechts 

Verwaltungsakt - Gebiet des öffentlichen Rechts

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Erklärung

Begrenzung der Verwaltungsaktbefugnis:

Die Verwaltung kann eine Maßnahme in der Form des Verwaltungsaktes nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen.

Die Abgrenzung entspricht der allgemeinen Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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