JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungsakt - Bestimmtheit
Ein Verwaltungsakt muss gem. § 37 Abs. 1 VwVfG inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Das Erfordernis der Bestimmtheit dient vor allem der Rechtsklarheit und Sicherheit. Der Betroffene muss klar, vollständig und eindeutig wissen, was von ihm verlangt wird. Insbesondere muss deutlich werden, welche Behörde von welchem Adressaten was und wann verlangt.
§ 37 VwVfG
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