JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungsakt - Behörde
Eine der Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes
Behörde i.S.d. § 35 VwVfG ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Danach können Verwaltungsakte auch von legislativen oder judikativen Stellen erlassen werden, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Keine Behörden sind Privatpersonen, sofern sie nicht als Beliehene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ebenfalls keine Behördeneigenschaft enthalten Maßnahmen der Rechtsprechung, der Regierung oder der Gesetzgebung.
Der Legaldefinition des Verwaltungsaktes liegt der funktionale Behördenbegriff zu Grunde, der Behörden im organisationsrechtlichen Sinne miterfasst.
§ 35 VwVfG
§ 118 AO
§ 31 SGB X
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