Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonVVerwaltungsakt - Behörde 

Verwaltungsakt - Behörde

Lexikon


Erklärung

Eine der Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes

Behörde i.S.d. § 35 VwVfG ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Danach können Verwaltungsakte auch von legislativen oder judikativen Stellen erlassen werden, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Keine Behörden sind Privatpersonen, sofern sie nicht als Beliehene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Ebenfalls keine Behördeneigenschaft enthalten Maßnahmen der Rechtsprechung, der Regierung oder der Gesetzgebung.

Der Legaldefinition des Verwaltungsaktes liegt der funktionale Behördenbegriff zu Grunde, der Behörden im organisationsrechtlichen Sinne miterfasst.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Verwaltungsakt - Behörde" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte