JuraForum.de > Lexikon > V > Verwaltungsakt - Begründung
Ein schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist schriftlich zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen hat. Die Begründung muss aus sich heraus verständlich sein, also auch ohne Einsicht in die Akten oder den geführten Schriftverkehr. Die fehlende Begründung kann bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens oder, falls ein solches nicht stattfindet, bis zur Klageerhebung nachgeholt werden. Die fehlende bzw. nicht nachgeholte Begründung führt zur Rechtswidrigkeit des VA.
§ 39 VwVfG
§ 45 VwVfG
© "Verwaltungsakt - Begründung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum