JuraForum.de > Lexikon > V > Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza ist ein mit Abschluss der damaligen Regierungskonferenz des Europäischen Rates (7. - 11.12.2000) vereinbarter Vertrag, mit dem der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der EG-Vertrag in ihren damaligen Fassungen geändert wurden.
Mit dem Vertrag von Nizza wurden die Weichen für die Erweiterung der Europäischen Union in Richtung Mittel-, Ost- und Südeuropa und auf die baltischen Staaten gestellt. Er änderte die bestehenden europäischen Verträge und ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten.
Eine der wichtigsten Fragen, die auf der Regierungskonferenz des Europäischen Rates (07.-11.12.2000) diskutiert wurde, war wie Europa mit 25 Mitgliedstaaten handlungsfähig bleiben kann. Um die Handlungsfähigkeit zu erhalten, wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen, die vor allem eine Neugewichtung der Stimmen in den verschiedenen Organen der EU betreffen.
Es war zu erwarten, dass es in Fällen, bei denen der Rat einstimmige Beschlüsse fordert, in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten schwierig werden würde, Beschlüsse zu fassen. Deshalb musste die Zahl der Fälle, in denen ein Mitgliedstaat sein Veto einlegen kann, reduziert werden.
Die vier bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien) bekamen je 29 Stimmen im Ministerrat zugebilligt, Spanien und Polen 27 und die Niederlande 13. Die qualifizierte Mehrheit beginnt seit den Beitritten im Mai 2004 bei 73,4 %. Grundsätzlich sollen jedoch immer mindestens 62 % der Bevölkerung und die Mehrheit der Mitgliedstaaten hinter einer qualifizierten Mehrheit stehen.
Seit dem Jahr 2005 stellt jeder Mitgliedstaat nur noch ein Kommissionsmitglied. Die Kommissionsmitglieder werden auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt.
Es wurde eine für jeden EU-Bürger geltende Charta der Grundrechte unterzeichnet. Ziel war, dass die Grundrechte in der zukünftigen Ausgestaltung der Gesetze der EU eine wichtige Rolle spielen sollten.
Aktueller Reformvertrag ist der am 01.12.2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon.
EUV
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