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JuraForum.deLexikonVVertrag von Lissabon 

Vertrag von Lissabon

Lexikon


Erklärung

1. Hintergrund

Die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU unterzeichneten am 13. Dezember 2007 in Lissabon einen weiteren EU-Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon.

Als Ersatz für die gescheiterte EU-Verfassung und als Nachfolgevertrag für den Vertrag von Nizza soll das EU-Recht reformiert und an die geänderte Situation nach dem Beitritt der osteuropäischen Staaten angepasst werden.

Rechtsgrundlage des EU-Rechts sind der EU-Vertrag und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Mit dem Vertrag von Lissabon bleibt es grundsätzlich bei der Beibehaltung des Vertragssystems EU-Vertrag / EG-Vertrag, die Inhalte des Lissabon-Vertrages wurden in die bestehenden Verträge eingebaut. Die Bezeichnung des EG-Vertrages wurde dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert. In beide Verträge wurde der Inhalt der seinerzeit geplanten EU-Verfassung einbezogen.

2. Inhalte

Mit dem Vertrag von Lissabon ist bzw. wird es u.a. zu folgenden Änderungen kommen:

  • Struktur / Organisation:
    • Die Europäische Union hat die Rechtsstellung der Europäischen Gemeinschaften übernommen.
    • Die Europäische Zentralbank ist nunmehr zu einem Organ der EU geworden.
    • Auch der Europäische Rat, d.h. die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU, wird ein Organ der EU. Der Vorsitz wird einem Ratspräsidenten erteilt, der für 2,5 Jahre gewählt wird.
    • Die Europäische Atomgemeinschaft ist aus der Europäischen Union ausgegliedert worden.
    • Die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wird ab 2014 von derzeit 754 auf 750 reduziert.
    • Die Zahl der EU-Kommissare wird ab 2014 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten verringert.
    • Das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wurde in das Amt des "Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik" umgewandelt.
  • Organisation der politischen Arbeit:
    • Die Abstimmungsmodalitäten im Rat der Europäischen Union werden wie folgt geändert:Viele Beschlüsse, die bisher noch einstimmig gefasst werden müssen, erfordern zukünftig nur noch eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen müssen.Das neue Abstimmungsverfahren soll ab November 2014 gelten, jedoch kann auf Antrag eines Mitgliedslandes die Anwendung auf März 2017 verschoben werden.
    • Es wurde die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens (Bürgerinitiative) eingeführt. Es wird als Europäische Bürgerinitiative bezeichnet: Wenn mindestens eine Million Bürger ein Gesetzgebungsverfahren einleiten wollen, muss die Europäische Kommission tätig werden.
    • Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments wurden erweitert: Das Europäische Parlament entscheidet gleichberechtigt über eingebrachte Gesetzentwürfe sowie den EU-Haushalt.
    • Die Ratspräsidentschaft im Europäischen Rat dauert 36 Monate statt wie zuvor 6 Monate dauern.
    • Die Zuständigkeiten zwischen EU und Nationalstaaten wurden stärker abgegrenzt (Subsidiaritätsprinzip).
  • Inhalte der Arbeit:
    • Die Bekämpfung des Klimawandels wurde als allgemeines Ziel festgelegt.
    • Die Charta der Grundrechte wurde von den Mitgliedstaaten ausdrücklich anerkannt. Ausnahmen gelten für Großbritannien und Polen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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