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JuraForum.deLexikonVVertrag von Lissabon 

Vertrag von Lissabon

Lexikon


Erklärung

1. Hintergrund

Die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU unterzeichneten am 13. Dezember in Lissabon einen weiteren EU-Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon.

Als Ersatz für die gescheiterte EU-Verfassung und als Nachfolgevertrag für den Vertrag von Nizza soll das EU-Recht reformiert und an die geänderte Situation nach dem Beitritt der osteuropäischen Staaten angepasst werden.

Rechtsgrundlage des EU-Rechts sind der EU-Vertrag und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Mit dem Vertrag von Lissabon bleibt es grundsätzlich bei der Beibehaltung des Vertragssystems EU-Vertrag / EG-Vertrag, die Inhalte des Lissabon-Vertrages wurden in die bestehenden Verträge eingebaut. Die Bezeichnung des EG-Vertrages wurde dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert. In beide Verträge wurde der Inhalt der seinerzeit geplanten EU-Verfassung einbezogen.

2. Inhalte

Mit dem Vertrag von Lissabon ist bzw. wird es u.a. zu folgenden Änderungen kommen:

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Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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