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Versorgungswerke sind berufsständische Pensionskassen.
Angehörige bestimmter freier Berufsgruppen sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI aufgrund ihrer Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Es bestehen Versorgungswerke u.a. für die Berufsgruppen der Ärzte, Pressemitarbeiter, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten und Wirtschaftsprüfer.
Die Leistungen umfassen Folgendes:
Die Mitgliedschaft in dem Versorgungswerk ist auch für angestellte Rechtsanwälte (Syndikusanwalt) möglich bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen pflichtig. Voraussetzung ist die Ausübung einer berufsspezifischen anwaltlichen Tätigkeit mit den Tätigkeitsfeldern Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtsvermittlung und Rechtsgestaltung, die zwar kumulativ, jedoch nicht in gleicher Gewichtung vorliegen müssen.
Wird die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der fehlenden anwaltlichen Tätigkeit abgelehnt, muss der Rechtsanwalt zusätzliche Beiträge an das Versorgungswerk zahlen.
Die Versorgungswerke in Deutschland sind in dem Dachverband Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (http://www.abv.de) zusammengeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung BVerfG 05.04.2005 - 1 BvR 774/02 § 11 Abs. 2 und 3 der Satzung des baden-württembergischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte insoweit für mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar erklärt, als dass es an einer Regelung fehlt, die Mitglieder des Versorgungswerks bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von der Beitragspflicht freistellt, wenn diese aufgrund von Kindererziehung ohne Einkommen sind.
Nach der Begründung der Richter beruhen die Leistungen des Versorgungswerkes auf einkommensbezogenen Beiträgen. Einkommenslose Zeiten führen daher zu Leistungsminderungen. Die Kindererziehung sichere jedoch gerade das auf eine Umlagefinanzierung beruhende System.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI
Landesgesetze über die jeweilige berufsständische Versorgung
Satzungen der Versorgungswerke
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