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Versicherungsfall - Beweis

Lexikon


Erklärung

Grundsätzlich ist der Eintritt des Versicherungsfalls nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen vom Versicherungsnehmer zu beweisen.

1. Beweiserleichterung bei Diebstahl

Die Rechtsprechung hat jedoch in den Fällen, in denen der Vollbeweis des Versicherungsfalls nur sehr schwierig geführt werden kann, dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen zugebilligt.

Die Beweiserleichterungen sind insbesondere auf Diebstahl-Versicherungsfälle anzuwenden. Danach ist der Versicherungsnehmer nur verpflichtet, einen Sachverhalt darzulegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf das äußere Bild eines Versicherungsfalls schließen lässt.

Die Beweiserleichterungen können nicht auf den Rückforderungsprozess des Versichereres übertragen werden.

2. Beweiserleichterung bei vorsätzlicher Herbeiführung

Daneben wird bei bestimmten Sachverhalten die vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls von den Versicherungsgesellschaften vermutet. Insbesondere folgende Tatsachen begründen den Verdacht auf die vorsätzliche Herbeiführung und den Versuch eines Versicherungsbetrugs:

In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass der Versicherer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls ohne Beweiserleichterungen grundsätzlich voll zu beweisen hat (BGH 13.04.2005 - IV ZR 62/04). Nur wenn der Gegner den Beweis vereitelt oder erschwert, kommen insoweit Beweiserleichterungen bzw. eine Beweislastumkehr infrage.

3. Fälle aus der Rechtsprechung

Zum Beweis des Versicherungsfalls in der Kfz-Kaskoversicherung sind u.a. folgende Entscheidungen ergangen:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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