JuraForum.de > Lexikon > V > Versicherungsaufsicht
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen. Die Aufsicht wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (http://www.bafin.de) ausgeführt.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist auch im Bereich der Allgemeinen Gleichbehandlung im Versicherungsrecht u.a. eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts ohne das Vorliegen eines sachlichen Grundes unzulässig.
Bei einer für Männer und Frauen unterschiedlichen Leistungs- oder Prämiengestaltung muss das Versicherungsunternehmen insofern die versicherungsmathematischen und statistischen Daten veröffentlichen, aus denen sich die Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung ableitet.
Das Bundesverfassunsgericht hat mit dem Urteil BVerfG 26.07.2005 - 1 BvR 782/94 § 14 VAG a.F. (Bestandsübertragung) für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2007 eine Neuregelung zu finden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass sichergestellt werden muss, dass eine aufsichtsrechtliche Genehmigung der Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen auf ein anderes Unternehmen nur erfolgt, wenn die Belange der Versicherten gewahrt sind.
Diese Anforderungen sind mit dem neu gefassten § 14 VAG gewahrt.
VAG
RL 2005/68 über die Rückversicherung
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