JuraForum.de > Lexikon > V > Vermischung
Eine der Formen des Eigentumserwerbs durch Gesetz.
Werden bewegliche Sachen verschiedener Eigentümer derart miteinander vermischt (Flüssigkeiten) oder vermengt (feste Sachen), dass die bisherigen Sachen untrennbar zu einer Gesamtsache werden, so ändern sich die Eigentumsverhältnisse:
Untrennbarkeit liegt vor, wenn
Die Eigentumsverhältnisse nach der Vermischung/Vermengung beurteilen sich wie folgt:
§ 948 BGB
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