Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonVVerkehrsunfall - Personenschaden 

Verkehrsunfall - Personenschaden

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Der Schädiger hat dem Geschädigten alle kausal auf dem Unfall beruhenden Gesundheitsschäden zu ersetzen. Dazu gehören auch Schäden, die dem Geschädigten erst durch Dritte zugefügt wurden, sofern sie adäquat kausal dem Schädiger zugerechnet werden können.

2. Umfang der Haftung

Der Schädiger hat für alle verletzungsbedingten Folgen einzustehen, d.h. auch anlagebedingte Verletzungsfolgen, die bei einem gesunden Menschen nicht oder nicht in dem Ausmaß eingetreten wären, sind dem Schädiger zuzurechnen.

Der Schadensersatz erfasst auch vermehrte Bedürfnisse.

Auch durch den Unfallverursacher geschädigte Dritte können die ihnen entstandenen Schäden ersetzt verlangen, so z.B.:

  • Der Arbeitgeber kann die Kosten der Entgeltfortzahlung geltend machen (BGH 14.10.2008 - VI ZR 36/08).
  • Auch ein Haushaltsführungsschaden unterliegt der Schadensersatzpflicht.

Insbesondere durch die Detonation eines Airbags, aber ggf. auch durch ein HWS-Schleudertrauma kann ein Tinnitus entstehen. Der Beweis der Erkrankung sowie deren Ursächlichkeit zu dem Verkehrsunfall ist gemäß § 286 ZPO zu führen. Das OLG Hamm hat in dem Urteil vom 23.10.2000 - 13 U 76/00 für einen nicht sehr belastenden Tinnitus (einhergehend mit einem geringen Hörverlust) ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 DM anerkannt.

3. Schwere Verletzungen

Zur Sicherung des Arbeitsplatzes und der Vermeidung einer ggf. ausgesprochenen personenbedingten Kündigung empfiehlt es sich für Arbeitnehmer bei schweren Personenschäden vorsorglich einen Antrag auf Anerkennung als Gleichgestellter bzw. Schwerbehinderter zu stellen.

4. Abfindung

Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung bietet dem Geschädigten im Rahmen eines Vergleichs nicht selten die Zahlung einer größeren Summe als Abfindung an.

Damit sollen auch zukünftige Entwicklungen (Spätfolgen) mitabgedeckt sein. Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der Abfindungsvergleich abgeändert werden.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Verkehrsunfall - Personenschaden" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte