JuraForum.de > Lexikon > V > Vergütungsverzeichnis
Die Höhe der von einem Rechtsanwalt zu fordernden Vergütung, über die der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine pflichtige oder freiwillige Honorarvereinbarung abgeschlossen hat, bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG.
Der Ausdruck "Vergütungsverzeichnis" bezeichnet nicht - wie der allgemeinen Sprachgebrauch vermuten läss - ein selbstständiges Gesetz, es handelt sich vielmehr um eine Anlage zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Vergütungsverzeichnis zum RVG
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