JuraForum.de > Lexikon > V > Verfügungsvertrag - Verwaltungsrecht
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den die Rechtslage unmittelbar geändert wird.
Neben der Unterteilung in koordinationsrechtliche und subordinationsrechtliche Verträge können öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Regelungsgegenstand in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge unterteilt werden.
§§ 54 - 62 VwVfG
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