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Verfassungskonforme Auslegung

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Erklärung

Ein Gesetz steht dann nicht im Widerspruch zu einem Grundsatz von Verfassungsrang, wenn es verfassungskonform ausgelegt werden kann. Lässt also ein Gesetz mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so ist die Möglichkeit zu wählen, die zu dem Ergebnis einer Vereinbarkeit mit der Verfassung kommt. Der verfassungskonformen Auslegung ist - soweit sie möglich ist - Vorrang vor jeder anderen einzuräumen.

Ihre Grenzen findet die verfassungskonforme Auslegung dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde, vgl. BVerfG 09.02.1982- 1 BvR 845/79 sowie BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 7/85. Die verfassungskonforme Auslegung lässt mithin nur eine Einschränkung bzw. Präzisierung dessen zu, was der Gesetzgeber gewollt hat, nicht aber eine inhaltliche Veränderung.

Entwickelt worden ist diese Auslegungsmethode vom Bundesverfassungsgericht. Sie verhindert, dass Gesetze nur aufgrund einer Mehrdeutigkeit für verfassungswidrig und daher für nichtig erklärt werden müssen.

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