JuraForum.de > Lexikon > V > Verfahrenshindernisse
Verfahrenshindernisse sind das Gegenstück zu den Prozessvoraussetzungen. Sie sind gesetzlich nicht definiert, nur die Rechtsfolge ist geregelt:
Stellt sich nach Eröffnung der Hauptverhandlung ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht gemäß § 206a StPO außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluss einstellen.
Wesentliche Verfahrenshindernisse sind:
§ 206a StPO
§ 260 StPO
§ 467 StPO
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