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JuraForum.deLexikonVVerein - Spendenbescheinigung 

Verein - Spendenbescheinigung

Lexikon


Erklärung

Spender, die gemeinnützige Vereine unterstützen, können diese finanzielle Zuwendung steuerlich als Sonderausgaben absetzen.

Eine der Voraussetzungen des Spendenabzugs ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung, die durch den betreffenden Verein auszustellen ist. Gemäß § 50 Abs. 1 EStDV ist die Bescheinigung nach einem amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen, d.h. sie muss der Form des Vordrucks entsprechen. Nur in den in § 50 Abs. 2 EStDV aufgeführten Fällen kann der Nachweis auch durch einen Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts geführt werden.

Der Verein, an den gespendet wird, muss ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck im Sinne der §§ 51 - 68 AO verfolgen.

Handelt es sich bei der Spende um eine Sachspende, so hat die Spendenbescheinigung Informationen über das Alter, den Zustand, den Kaufpreis, die Zugehörigkeit zu dem Betriebsvermögen des Spendenden etc. zu enthalten.

Alle Vereine, die ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verfolgen, sind berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Das Durchlaufspendenverfahren wurde abgeschafft.

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Urteile: Vorschriften

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