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JuraForum.deLexikonVVerein - Mildtätiger Zweck 

Verein - Mildtätiger Zweck

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Erklärung

Eine der drei Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen.

Ein Verein verfolgt gemäß der gesetzlichen Definition des § 53 AO einen mildtätigen Zweck, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, hilfebedürftige Personen selbstlos zu unterstützten.

Bei dem von dem Verein begünstigten Personenkreis kann es sich - anders als bei gemeinnützigen Vereinen - auch um einen abgeschlossenen Personenkreis handeln.

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