Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonVVerein - Kirchlicher Zweck 

Verein - Kirchlicher Zweck

Lexikon


Erklärung

Eine der drei Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen.

Ein Verein verfolgt gemäß der gesetzlichen Definition des § 54 AO einen kirchlichen Zweck, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu unterstützten.

Bei der Religionsgemeinschaft kann es sich auch um eine Sekte handeln, sofern die weiteren Voraussetzungen gegeben sind.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Verein - Kirchlicher Zweck" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte