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Verdingungsordnung für Bauleistungen

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Bei den VOB handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die als Alternative zu dem Werkvertragsrecht des BGB aufgestellt wurden.

Die VOB bestehen aus den Teilen A, B und C:

Die VOB/A regeln die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Bauträger bis zum Abschluss des Bauvertrages.

Die VOB/B regeln die Vertragsbestandteile für die Ausführung von Bauleistungen nach dem Vertragsschluss.

Teil C beinhaltet die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen.

2. Inhalte

3. Inhaltskontrolle

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann unanwendbar, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart wird. Bereits bei einer geringfügigen inhaltlichen Abweichung ist eine Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig (22.01.2004 - VII ZR 419/02).

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