JuraForum.de > Lexikon > V > Verbraucherkredit-Richtlinie
Das noch geltende, derzeitige Recht der Verbraucherkredite in den EU-Mitgliedstaaten basiert auf der Grundlage der EU-Richtlinie RL 87/102 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit.
Untersuchungen haben ergeben, dass das Recht der Verbraucherkredite in den Mitgliedstaaten außerhalb der Vorgaben dieser Richtlinie weit voneinander abweicht. Zudem hat sich der Markt für Verbraucherkredite in den letzten 20 Jahren stark gewandelt. Es sind die vielfältigsten Formen der Finanzierung eines Verbrauchsgüterkaufs in Erscheinung getreten, die Inanspruchnahme eines Kredits zur Finanzierung eines Konsumguts ist üblich geworden.
Die Europäische Union hat insofern die EU-Richtlinie RL 2008/48 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102 erlassen, die am 11. Juni 2008 in Kraft getreten ist.
Der Inhalt der RL 2008/48 war bis zum 12. Juni 2010 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.
Ziele der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie sind:
Die RL 2008/48 gilt für Kredite von 200,00 - 75.000,00 EUR. Der Anwendungsbereich der RL 2008/48 erstreckt sich auf Verbraucherkreditverträge mit Ausnahme der in Art. 2 Abs. 2 RL 2008/48 aufgeführten Vertragsformen, so z.B. Kreditverträge, die durch eine Hypothek o.Ä. gesichert sind.
Kreditverträge im Sinne der Richtlinie sind alle Verträge, bei denen ein Kreditgeber einem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer sonstigen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. Sicherungsverträge im Sinne der Richtlinie sind alle Verträge, mit denen eine Person die Erfüllung eines Vertrages über die Vergabe eines Kredits an eine andere Person garantiert. Dies können z.B. ein Bürgschaftsvertrag, ein Garantievertrag oder eine Schuldübernahme sein.
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages ist der Verbraucher über die Vor- und Nachteile des Produkts zu informieren. Die Informationen müssen dem Verbraucher auf einem Standardformblatt erteilt werden, das in der gesamten EU von sämtlichen Kreditgebern einheitlich verwendet werden muss. Das Formular muss u.a. folgende Informationen enthalten:
Das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" (BGBl. I S. 2355) ist für den Bereich der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 in Kraft getreten.
Das im Rahmen der Verbraucherkredit-Richtlinie umzusetzende Verbraucherkreditrecht wurde in die §§ 491 - 512 BGB eingefügt. Zu näheren Ausführungen siehe den Beitrag "Verbraucherdarlehen".
RL 2008/48
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