JuraForum.de > Lexikon > V > Verbraucherkredit-Richtlinie
Die Europäische Union hat die EU-Richtlinie RL 2008/48 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102 erlassen, die am 11. Juni 2008 in Kraft getreten ist. Der Inhalt der RL 2008/48 war bis zum 12. Juni 2010 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.
Die Richtlinie 2011/90 zur Änderung von Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48 mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses ergänzt die Vorgaben für die Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkreditverträgen insbesondere durch neue Annahmen für Kredite ohne feste Laufzeit, für den Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme und für die vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen.
Ziele der Verbraucherkredit-Richtlinie sind:
Die RL 2008/48 gilt für Kredite von 200,00 - 75.000,00 EUR. Der Anwendungsbereich der RL 2008/48 erstreckt sich auf Verbraucherkreditverträge mit Ausnahme der in Art. 2 Abs. 2 RL 2008/48 aufgeführten Vertragsformen, so z.B. Kreditverträge, die durch eine Hypothek o.Ä. gesichert sind.
Kreditverträge im Sinne der Richtlinie sind alle Verträge, bei denen ein Kreditgeber einem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer sonstigen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. Sicherungsverträge im Sinne der Richtlinie sind alle Verträge, mit denen eine Person die Erfüllung eines Vertrages über die Vergabe eines Kredits an eine andere Person garantiert. Dies können z.B. ein Bürgschaftsvertrag, ein Garantievertrag oder eine Schuldübernahme sein.
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages ist der Verbraucher über die Vor- und Nachteile des Produkts zu informieren. Die Informationen müssen dem Verbraucher auf einem Standardformblatt erteilt werden, das in der gesamten EU von sämtlichen Kreditgebern einheitlich verwendet werden muss. Das Formular muss u.a. folgende Informationen enthalten:
Das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" (BGBl. I S. 2355) ist für den Bereich der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 in Kraft getreten.
Das im Rahmen der Verbraucherkredit-Richtlinie umzusetzende Verbraucherkreditrecht wurde in die §§ 491 - 512 BGB eingefügt. Zu näheren Ausführungen siehe den Beitrag "Verbraucherdarlehen".
Daneben sind die Vorgaben zur Berechnung des effektiven Jahreszinses in § 6 PAngV geregelt. Siehe insofern den Beitrag "Preisangabe bei Krediten".
RL 2008/48
© "Verbraucherkredit-Richtlinie" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum