( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonVVerbraucherinformation Lebensmittel 

Verbraucherinformation Lebensmittel

Lexikon


Erklärung

1. Einführung

In den letzten Jahren haben betrügerische Handlungen bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebensmitteln, Wein und Futtermitteln rasant zugenommen. Aufgrund dieser Erfahrungen hat gleichzeitig aber auch bei einem gewissen Kreis der Bevölkerung das Interesse an Informationen über die Herkunft der ihm angebotenen Lebensmittel zugenommen bzw. es wird mehr auf die Qualität der Lebensmittel geachtet.

Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten für Verbraucher ausgeweitet, sich über die von ihnen eingekauften Produkte zu informieren.

Mit dem am 01.05.2008 in Kraft getretenen "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" wurde das Recht der Verbraucherinformation in folgenden Bereichen geändert:

a)
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz hat das Recht der Verbraucher auf Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen eine gesetzliche Grundlage erhalten.
b)
Die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit bei Vorliegen bzw. dem Verdacht eines Lebensmittelskandals wurden ausgeweitet.
c)
Die Staatsanwaltschaften werden zur Information der Überwachungsbehörden bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verpflichtet.

2. Recht der Verbraucher auf Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen

Jeder Informationssuchende hat gemäß § 1 VIG freien Zugang zu folgenden Daten:

Voraussetzung ist, dass der Informationssuchende zuvor einen schriftlichen Antrag gestellt hat, aus dem sich ergibt, auf welche Informationen sich der Antrag bezieht. Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, die über die gewünschten Informationen verfügt.

Gemäß § 5 VIG kann die Information durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise erfüllt werden. Über den Antrag ist gemäß § 4 VIG innerhalb einer Frist von einem Monat zu entscheiden.

Dabei hat die Behörde gemäß dem Gebührenverzeichnis der Verbraucherinformationsgebührenverordnung die dort aufgeführten Gebühren für die Amtshandlungen zu erheben.

3. Information der Öffentlichkeit bei Vorliegen bzw. dem Verdacht eines Lebensmittelskandals

Die in § 40 LFGB geregelte Befugnis der Behörde zur Information der Öffentlichkeit bei einer Unregelmäßigkeit wurde ausgeweitet:

Die Möglichkeit der Behörde ("kann"), die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, zu informieren, wird als grundsätzliche Weisung der Behörde ("soll") geregelt. Vor der Entscheidung ist eine Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Bevölkerung und den zu erwartenden Auswirkungen auf das Unternehmen abzuwägen.

4. Pflicht der Staatsanwaltschaften zur Information der Überwachungsbehörden

Zur Verbesserung der Erkenntnis und Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Überwachungsbehörden ist gemäß § 42 Abs. 5 LFGB die Staatsanwaltschaft, die gegen einen Unternehmer ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futterrecht eingeleitet hat, verpflichtet, dies der zuständigen Überwachungsbehörde mitzuteilen.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/verbraucherinformation-lebensmittel

© "Verbraucherinformation Lebensmittel" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN