JuraForum.de > Lexikon > V > Verbraucher
Die Verbraucher-Eigenschaft ist Voraussetzung des Eingreifens der Verbraucherschutzgesetze.
Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Nach dem Urteil BGH 24.02.2011 - 5 StR 514/09 "ist für die Abgrenzung nicht der innere Wille des Handelnden entscheidend, sondern es gilt ein objektivierter Maßstab. Ob eine Tätigkeit als selbstständige zu qualifizieren ist, bestimmt sich nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Rechtsgeschäfts, in die erforderlichenfalls die Begleitumstände einzubeziehen sind."
Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt daher nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Es kommt nicht darauf an, ob der Erklärende sich dem anderen Teil eindeutig als Verbraucher zu erkennen gibt. Vielmehr ist bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen. Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Die Bestellung einer Ware an die Kanzleianschrift durch eine selbstständige Rechtsanwältin begründet noch keinen derartigen Umstand (BGH 30.09.2009 - VIII ZR 7/09).
Der Käufer bleibt ein Verbraucher, wenn er den Kaufgegenstand für seine Tätigkeit als Arbeitnehmer erwirbt.
Soll der Kaufgegenstand sowohl der selbstständigen als auch der privaten Nutzung des Käufers dienen, so entscheidet die überwiegende Nutzung über die Verbrauchereigenschaft des Käufers. Dabei ist von der im Zeitpunkt des Kaufvertrages bestehenden Tatsachenlage auszugehen.
Die Einstufung des Vertragsschließende als Verbraucher und das daraus folgende Eingreifen des Verbrauchervertragsrechts beinhaltet für den Verbraucher viele Vorteile. Die Frage, ob auch der Existenzgründer in der Vorbereitungsphase seiner Existenzgründung als Verbraucher einzustufen ist, ist wie folgt zu beantworten:
Die Beweislast für die Verbrauchereigenschaft obliegt dem Verbraucher.
§ 13 BGB
© "Verbraucher" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum