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JuraForum.deLexikonVVerbandsklage - Verbraucherschutz 

Verbandsklage - Verbraucherschutz

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Erklärung

Prozessführungsbefugnis eines Verbandes zur Wahrnehmung von Verbraucherinteressen.

Verbandsklagen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.

Die verbraucherschützende Unterlassungsklage ist zulässig, wenn

Klagebefugt sind:

Qualifizierte Einrichtungen sind gemäß § 4 UKlaG Einrichtungen, die nachweisen, dass sie beim Bundesverwaltungsamt in der Liste der Qualifizierten Einrichtungen oder in dem Verzeichnis über Verbraucher-Unterlassungsklagen der Europäischen Kommission eingetragen sind.

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