JuraForum.de > Lexikon > V > Verbandsklage - Verbraucherschutz
Prozessführungsbefugnis eines Verbandes zur Wahrnehmung von Verbraucherinteressen.
Verbandsklagen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.
Die verbraucherschützende Unterlassungsklage ist zulässig, wenn
Klagebefugt sind:
Qualifizierte Einrichtungen sind gemäß § 4 UKlaG Einrichtungen, die nachweisen, dass sie beim Bundesverwaltungsamt in der Liste der Qualifizierten Einrichtungen oder in dem Verzeichnis über Verbraucher-Unterlassungsklagen der Europäischen Kommission eingetragen sind.
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