JuraForum.de > Lexikon > V > Verbandsklage - Umweltschutz
Mit der Verbandsklage im Umweltschutzrecht besteht die Möglichkeit von Umweltverbänden, einen Rechtsbehelf gegen bestimmte Entscheidungen in Umweltangelegenheiten einzulegen. Rechtsgrundlage ist das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen sowie Infrastrukturmaßnahmen geschaffen.
Mögliche eingelegte Rechtsbehelfe sind bei Vorliegen der Voraussetzungen alle in der Verwaltungsgerichtsordnung genannten Rechtsbehelfe. Die Rechtsbehelfe können von anerkannten inländischen oder ausländischen Vereinigungen eingelegt werden. Die Anerkennung erfolgt nach einem entsprechenden Antrag durch das Bundesumweltamt. Voraussetzungen der Anerkennung sind gemäß § 3 UmwRG:
Ist eine Anerkennung (noch) nicht gegeben, so kann der Rechtsbehelf eingelegt werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UmwRG vorliegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 UmwRG ist auf eine umweltrechtliche Verbandsklage hin die Zulassungsentscheidung über ein UVP-pflichtiges Vorhaben aufzuheben, wenn eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieben ist (BVerwG 20.12.2011 - 9 A 30/10).
UmwRG
RL 2011/92
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