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JuraForum.deLexikonVVerbandsklage - Umweltschutz 

Verbandsklage - Umweltschutz

Lexikon


Erklärung

1. Einführung

Mit der Verbandsklage im Umweltschutzrecht besteht die Möglichkeit von Umweltverbänden, einen Rechtsbehelf gegen bestimmte Entscheidungen in Umweltangelegenheiten einzulegen. Rechtsgrundlage ist das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

2. Das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden

Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen sowie Infrastrukturmaßnahmen geschaffen.

Mögliche eingelegte Rechtsbehelfe sind bei Vorliegen der Voraussetzungen alle in der Verwaltungsgerichtsordnung genannten Rechtsbehelfe. Die Rechtsbehelfe können von anerkannten inländischen oder ausländischen Vereinigungen eingelegt werden. Die Anerkennung erfolgt nach einem entsprechenden Antrag durch das Bundesumweltamt. Voraussetzungen der Anerkennung sind gemäß § 3 UmwRG:

  • Die Vereinigung fördert nach ihrer Satzung vorwiegend Ziele des Umweltschutzes.
  • Sie besteht im Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre und hat während dieser Zeit den Umweltschutz gefördert.
  • Sie ist gemeinnützig im Sinne des § 52 AO.
  • Sie bietet Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung.
  • Jeder kann grundsätzlich vollwertiges Mitglied werden.

Ist eine Anerkennung (noch) nicht gegeben, so kann der Rechtsbehelf eingelegt werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UmwRG vorliegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 UmwRG ist auf eine umweltrechtliche Verbandsklage hin die Zulassungsentscheidung über ein UVP-pflichtiges Vorhaben aufzuheben, wenn eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieben ist (BVerwG 20.12.2011 - 9 A 30/10).

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