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Sonderform eines Vereins.
Als Verband wird die Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen bezeichnet, die die Interessen ihrer Mitglieder insbesondere im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichem Bereich fördert.
Zentralverein bzw. Zentralverband ist ein Verein, der in vertikaler Form mehrere abgestufte Verbände bzw. Vereine aufweist. Oft sind die Mitglieder des untersten Vereins gleichzeitig Mitglieder des Zentralverbandes/Zentralvereins.
Als Vereinsverband wird ein Verband bezeichnet, dessen Mitglieder nur Körperschaften sein können.
Ein Spitzenverband besteht aus mehreren Unterverbänden.
Die Gründung eines Verbandes entspricht der Vereinsgründung, ein rechtsfähiger Verband muss den Zusatz "e. V." führen.
Die Mitgliederversammlung kann durch eine satzungsmäßige Bestimmung durch die Delegiertenversammlung ersetzt werden.
Der Begriff des Verbandes und seine rechtlichen Grundlagen sind gesetzlich nicht geregelt.
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