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JuraForum.deLexikonVV - Person 

V - Person

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Erklärung

V - Personen sind private Personen, die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören, aber bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.

Im Gegensatz zur V- Person handelt es sich bei verdeckten Ermittlern um verdeckt eingesetzte Polizeibeamte.

Eine gesetzliche Regelung über den Einsatz und die Befugnisse von V-Personen besteht nicht.

Nach der Rechtsprechung rechtfertigt nur der starke Verdacht eines schwerwiegenden Verbrechens, eine V - Person als Lockspitzel zur Tatbegehung einzusetzen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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