JuraForum.de > Lexikon > U > Untervollmacht
Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder einer anderen zur Prozessvertretung berechtigten Person durch einen anderen Rechtsanwalt.
Im Zuge der Ausweitung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte und der damit verbundenen Möglichkeit der Prozessführung vor von dem Kanzleiort weit entfernt liegenden Landgerichten etc., ist die Nutzung einer Unterbevollmächtigung auch auf Landegerichtsprozesse ausgeweitet worden.
Die Unterbevollmächtigung eines anderen Rechtsanwalts hat den Vorteil, dass der Hauptbevollmächtigte Prozessanwalt bleibt und ein am Gerichtsort niedergelassener Rechtsanwalt lediglich mit der Terminswahrnehmung beauftragt wird. Dabei kommt eine vertragliche Beziehung zwischen dem Mandanten und dem Unterbevollmächtigten zustande.
Der Unterbevollmächtigte ist verpflichtet, sich so genügend in den Sach- und Streitstand des Prozesses einzuarbeiten, dass eine qualifizierte Erörterung des Streitstandes möglich ist.
§§ 80 ff. ZPO
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