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Zum 01.01.2007 wurde auf der Grundlage des § 8b HGB ein elektronisch geführtes Unternehmensregister eingerichtet.
Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich u.a. um Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen, Erklärungen zum Corporate Governance Kodex, Eröffnungen von Insolvenzverfahren sowie sonstige für Unternehmen veröffentlichungspflichtige Daten. Die Mindest-Informationen sind im Einzelnen in § 8b Abs. 2 HGB aufgeführt.
Die Führung des Unternehmensregisters ist durch die Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft als Beliehener übertragen.
Gemäß § 9a HGB können die näheren Einzelheiten der Führung des Unternehmensregisters in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Diese Rechtsverordnung wurde als Unternehmensregisterverordnung erlassen.
Durch die Verordnung werden insbesondere die technischen Einzelheiten zu Aufbau und Führung des Unternehmensregisters sowie Einzelheiten der Datenübermittlung einschließlich Vorgaben für die Datenformate geregelt. Zudem enthält die Verordnung Löschungsfristen für die im Unternehmensregister gespeicherten Daten sowie Regelungen zu Auskunftsdienstleistungen des Betreibers des Unternehmensregisters.
§ 8b HGB
eBAnzURV
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