( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonUUnterlassungsdelikt 

Unterlassungsdelikt

Lexikon


Erklärung

Ein Unterlassen ist nur strafbar, wenn für den Täter eine Rechtspflicht zum Handeln besteht und das Gesetz die Nichterfüllung dieser Rechtspflicht ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/unterlassungsdelikt

© "Unterlassungsdelikt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN