JuraForum.de > Lexikon > U > Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
Der Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit ist eine Form der nachehelichen Unterhaltsansprüche. Rechtsgrundlage ist § 1573 BGB.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist Voraussetzung des Anspruchs aus § 1573 BGB, dass sich der Ehegatte unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel nachhaltig bemüht haben muss, eine angemessene Tätigkeit zu finden, wozu die bloße Meldung bei der Arbeitsagentur nicht genügt. Er trägt im Verfahren zudem die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für seine Bemühungen und muss in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte und in welchem zeitlichen Abstand er im Einzelnen in dieser Richtung unternommen hat. Die Beweiserleichterung nach § 287 Abs. 2 ZPO kommt ihm nicht zugute (BGH 27.01.1993 - XII ZR 206/91).
Die unzureichende Arbeitssuche führt jedoch nicht notwendig zur Versagung des Anspruchs. Die mangelhafte Arbeitssuche muss vielmehr für die Arbeitslosigkeit auch ursächlich sein. Eine Ursächlichkeit besteht nicht, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Unterhalt begehrenden Ehegatten für ihn keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH 30.07.2008 - XII ZR 126/06).
§ 1573 BGB
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