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JuraForum.deLexikonUUnterbrechung des Zivilprozesses 

Unterbrechung des Zivilprozesses

Lexikon


Erklärung

Form des Prozessstillstands.

Die Unterbrechung des Prozesses erfolgt durch Eintritt folgender Tatbestände:

  • Unterbrechung durch den Tod einer Partei gemäß § 239 ZPO
  • Unterbrechung durch Insolvenz einer Partei gemäß § 240 ZPO
  • Unterbrechung durch Prozessunfähigkeit gemäß § 241 ZPO
  • Unterbrechung durch Eintritt der Nacherbfolge gemäß § 242 ZPO
  • Unterbrechung durch Anwaltsverlust gemäß § 244 ZPO
  • Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege gemäß § 245 ZPO

Die Unterbrechung erfolgt automatisch in den in dem Gesetz vorgesehenen Fällen, ein zusätzlicher Gerichtsbeschluss ist nicht erforderlich.

Folge der Unterbrechung ist es u.a., dass der Lauf einer Frist endet und sie mit der Beendigung der Unterbrechung erneut zu laufen beginnt.

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