JuraForum.de > Lexikon > U > Unterbrechung des Zivilprozesses
Form des Prozessstillstands.
Die Unterbrechung des Prozesses erfolgt durch Eintritt folgender Tatbestände:
Die Unterbrechung erfolgt automatisch in den in dem Gesetz vorgesehenen Fällen, ein zusätzlicher Gerichtsbeschluss ist nicht erforderlich.
Folge der Unterbrechung ist es u.a., dass der Lauf einer Frist endet und sie mit der Beendigung der Unterbrechung erneut zu laufen beginnt.
§§ 239 - 245 ZPO
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