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JuraForum.deLexikonUUnmöglichkeit der Leistung 

Unmöglichkeit der Leistung

Lexikon


Erklärung

Anspruch des Leistungsschuldners zur Verweigerung der Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Möglichkeiten.

1. Einführung

Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform wird im Rahmen der Pflichten des Schuldners nicht mehr zwischen anfänglicher, nachträglicher, objektiver oder subjektiver Unmöglichkeit unterschieden.

Insofern wird die Regelung des § 275 BGB nicht mehr mit der Überschrift "Unmöglichkeit" sondern mit "Ausschluss der Leistungspflicht" bezeichnet.

Die Vorschrift des § 275 BGB findet auf alle Leistungspflichten Anwendungen, gleichgültig ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen.

2. Der Ausschluss der Leistungspflicht des Schuldners

§ 275 BGB beinhaltet folgende Tatbestände:

3. Die Ansprüche des Gläubigers

Der von den Unmöglichkeit der Vertragserfüllung betroffene Gläubiger kann folgende Ansprüche geltend machen, wobei wieder zwischen verschiedenen Formen der Unmöglichkeit zu unterscheiden ist:

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