( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonUUnlauterer Wettbewerb - Verfahren 

Unlauterer Wettbewerb - Verfahren

Lexikon


Erklärung

Für die außergerichtliche Verfahrensdurchführung sind vorgesehen:

Ausschließlich zuständig sind als Eingangsinstanz gemäß § 13 UWG die Landgerichte, unhabhängig von der Höhe des Streitwerts.

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 14 UWG: Danach ist grundsätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Niederlassung hat.

Eine Besonderheit besteht nach § 12 Abs. 3 UWG: Danach hat eine obsiegende Partei das Recht, das Urteil auf Kosten der unterlegenen Partei öffentlich bekannt zu geben. Voraussetzungen sind:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/unlauterer-wettbewerb-verfahren

© "Unlauterer Wettbewerb - Verfahren" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN