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JuraForum.deLexikonUUnlauterer Wettbewerb 

Unlauterer Wettbewerb

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Ein unlauterer Wettbewerb ist ein Wettbewerb, der gegen die Vorschriften des UWG und andere die Mitbewerber, die Verbraucher und andere Marktteilnehmer schützende Gesetze verstößt.

Der Anwendungsbereich des UWG erstreckt sich gemäß Art. 3 RL 2005/29 auf als unlautere Geschäftspraktiken bezeichnete geschäftliche Handlungen im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Mittelbar geschützt sind damit auch rechtmäßig handelnde Unternehmer vor solchen Mitbewerbern, die sich nicht an die Regeln halten.

Die in § 1 UWG enthaltene Zweckbestimmung des Gesetzes verwendet nunmehr den Begriff "geschäftliche Handlung", der damit als zentraler Begriff hervorgehoben werden soll. Er ersetzt den Begriff "Wettbewerbshandlung".

Der Schutzbereich erstreckt sich gemäß Art. 3 Abs. 2 RL 2005/29 nicht auf das Vertragsrecht und schließt insbesondere Bestimmungen über das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Wirkungen von Verträgen aus.

2. Systematik des Gesetzes

Es besteht folgende Systematik des Gesetzes:

3. Definitionen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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