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Gesamtrechtsnachfolge.
Als Universalsukzession wird die unmittelbare Übergabe eines Vermögens auf den Rechtsnachfolger bezeichnet.
Der Gesamtrechtsnachfolger übernimmt grundsätzlich einschränkungslos die Rechte und Pflichten seines Vorgängers.
Die bekannteste und in der Praxis wichtigste Universalsukzession ist die Erbschaft.
Gesetzlich nicht allgemein geregelt.
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