JuraForum.de > Lexikon > U > Unfall
Allgemein sind Unfälle zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einem Sachschaden geführt hat.
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit.
§ 8 SGB VII
§ 34 StVO
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