JuraForum.de > Lexikon > U > Unbestellte Lieferung
Zusendung von Waren an Personen, die diese nicht bestellt haben.
Die Rechtslage ist durch die Einfügung des § 241a BGB gesetzlich geregelt:
Danach ist die Zusendung unbestellter Ware für den Empfänger rechtlich bedeutungslos. Er unterliegt keiner Pflicht zur Rücksendung.
Etwas anderes gilt nur, wenn die unbestellte Ware nicht für den Empfänger bestimmt war (die Lieferung also irrtümlich bei ihm ankommt) oder der Lieferant irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen ist, und der Empfänger dies erkannt hat oder hätte erkennen können.
§ 241a BGB
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