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JuraForum.deLexikonUUmweltverträglichkeitsprüfung - Agrarrecht 

Umweltverträglichkeitsprüfung - Agrarrecht

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Erklärung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß des Anhangs zur Anlage des § 3 UVPG zwingend vorgeschrieben bei der Errichtung und dem Betrieb bzw. der wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs eines landwirtschaftlichen Unternehmens, sofern es sich um das Halten oder die Aufzucht von Geflügel bzw. Schweinen in folgender Größenordnung handelt:

Mischbetriebe werden wie folgt beurteilt:

a)
Es wird der prozentuale Anteil einer der oben genannten Vieharten vom Gesamtbestand des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelt.
b)
In einem zweiten Schritt werden die Prozente der oben genannten Vieharten zusammengerechnet. Erreicht der Prozentsatz 100, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Vieharten, deren Anteil weniger als 5 % beträgt, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

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