JuraForum.de > Lexikon > U > Umweltordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten im Umweltrecht sind enumerativ in den einzelnen Umweltgesetzen aufgeführt, z.B. in:
Auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen kann gemäß § 30 OWiG, § 130 OWiG eine Geldbuße verhängt werden, wenn ein Organ oder gesetzlicher Vertreter eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat oder sie ihm zuzurechnen ist.
§ 30 OWiG
§ 130 OWiG
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