JuraForum.de > Lexikon > U > Umdeutung eines Verwaltungsaktes
Mögliches Verfahren zur Behebung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes.
Die Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt ist eine Möglichkeit, mit der die Behörde auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes reagieren kann. Die in dem Verwaltungsakt getroffene Regelung wird durch eine andere ersetzt.
Umdeutungsfähig sind rechtswidrige und nichtige Verwaltungsakte. Ob die Umdeutung selbst einen Verwaltungsakt darstellt ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig entschieden.
Unzulässig ist die Umdeutung einer gebundenen Entscheidung in eine Ermessensentscheidung.
Die Umdeutung kann von der Behörde, der Widerspruchsbehörde oder dem Verwaltungsgericht vorgenommen werden.
Beteiligte können den Verwaltungsakt nicht umdeuten, sie können die Umdeutung aber beantragen oder anregen.
§ 47 VwVfG
§ 128 AO
§ 43 SGB X
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