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JuraForum.deLexikonUÜberweisung 

Überweisung

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Erklärung

Überweisungen sind rechtlich unselbstständige Weisungen des Bankkunden an das Kreditinstitut im Rahmen des Zahlungsdienstevertrages. Der Überweisungsvertrag ist eine selbstständige Form der Geschäftsbesorgung. Rechtsgrundlage sind die §§ 675c - 676c BGB.

Die Vorschriften gelten für inländische Überweisungen, Überweisungen in ein Land der Europäischen Union, einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in ein Nicht-EU-Land.

Die Bank kann die Ausführung des Überweisungsauftrags bei Vorliegen der in § 675o BGB genannten Voraussetzungen ablehnen. Macht sie hiervon keinen Gebrauch, muss sie die Überweisung innerhalb der Fristen des § 675s BGB ausführen.

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