( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonTTransportrecht 

Transportrecht

Lexikon


Erklärung

1. Das Transportrecht

Transportrecht ist der Sammelbegriff für die die Beförderung von Gütern umfassenden Rechtsbereiche. Die Art der Beförderung ist dabei unbeachtlich. Das deutsche Transportrecht (d.h. Lade- und Abladeort befinden sich in Deutschland) umfasst insbesondere die folgenden Vertragsarten:

Die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft gelten für innerdeutsche Beförderungen des Gutes zu Lande, also mit Kraftfahrzeug oder Eisenbahn, mit Binnenschiffen oder mit Luftfahrzeugen.

Sonderregelungen gelten für die Beförderung von Umzugsgut (Umzugsvertrag, § 451 HGB) und für den multimodalen Transport (Beförderung mit verschiedenartigen Transportmitteln, § 452 HGB).

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen gehen die internationalen Abkommen vor:

Für den Seetransport gelten die (unveränderten) Vorschriften des Vierten Abschnitts im 5. Buch des HGB (Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern, §§ 556 ff. HGB). Bei Seetransporten muss jedoch wegen der vielfältigen möglichen Auslandsbezüge stets besonders geprüft werden, welche Rechtsordnung nach deutschem Internationalen Privatrecht überhaupt zur Anwendung kommt. Eine weitgehend einheitliche Prägung hat das internationale Seetransportrecht durch die Haager Regeln (Abkommen von 1924 über "bestimmte Regeln betreffend Konnossemente", geändert 1963/68 und 1979, je nach Fassung "Haager Regeln" oder "Haag-Visbyer Regeln") erfahren.

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Binnenschiffen ist ebenfalls das nach Internationalem Privatrecht anwendbare Recht zu prüfen.

2. Fachanwalt

Für Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit einer Spezialisierung als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/transportrecht

© "Transportrecht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN